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Die gesetzlichen Bestimmungen zur DV-gestützten BuchhaltungDie Änderung der Abgabenordnung (AO) zum 1.1.2002 brachte für Unternehmen, die ihre Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen fertigen, weit reichende Neuerungen. Wie für jede Buchführung gilt auch für die DV-gestützte, dass die formelle und sachliche Richtigkeit durch unabhängige Dritte - in der Regel die zuständige Finanzbehörde - prüfbar sein muss. Die Finanzverwaltung erhielt dadurch im Rahmen einer Betriebsprüfung umfassende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungs-Systeme von Unternehmen. Dieser Zugriff kann:
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GDPdU / GoBS
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